Deutsch B1 und Einbürgerungstest: zwei Nachweise, nicht einer
Viele lernen den Fragenkatalog und glauben, damit sei auch das Deutsch erledigt. Oder sie haben ein B1-Zertifikat und glauben, der Einbürgerungstest falle damit weg. Beides stimmt nicht. Das Gesetz verlangt zwei verschiedene Dinge.
Diese Seite ordnet die beiden Nachweise. Sie ersetzt nicht das Merkblatt deiner Einbürgerungsbehörde.
Was das Gesetz trennt
§ 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt unter anderem:
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Die Sprachkenntnisse liegen vor, wenn du eine Sprachprüfung auf Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erfüllst. Die Kenntnisse von Recht und Gesellschaft weist du in der Regel durch einen bestandenen Einbürgerungstest nach: 33 Fragen, mindestens 17 richtig.
B1 ist eine Sprachprüfung. Der Einbürgerungstest ist ein Wissenstest auf Deutsch. Wer die Fragen versteht, hat noch kein B1-Zertifikat. Wer B1 hat, hat die 33 Fragen noch nicht beantwortet.
Woher das B1 kommen kann
Der übliche Weg im Integrationskurs ist der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ). Er misst Sprachkenntnisse, unter anderem auf B1. Danach kommt im Kurs oft der Test „Leben in Deutschland“. Das ist der Wissensteil, nicht noch eine Sprachprüfung. Der Unterschied der beiden Wissenstests steht im Ratgeber Leben in Deutschland oder Einbürgerungstest.
Außerhalb des Kurses bringen Leute Zertifikate von Trägern wie Goethe, telc oder ÖSD mit. Ob genau diese Urkunde bei deiner Behörde gilt, wie alt sie sein darf und ob du das Original vorlegen musst, steht im Merkblatt der Stelle. Eine mündliche Unterhaltung am Schalter ersetzt das Zertifikat nicht.
Ein höheres Niveau (B2, C1) ist mehr als B1. Es ersetzt den Einbürgerungstest nicht. Die frühere Verkürzung der Aufenthaltszeit über C1 auf drei Jahre gibt es seit dem 30. Oktober 2025 nicht mehr. Der Rahmen steht im Ratgeber Einbürgerung beantragen 2026.
Was der Einbürgerungstest nicht prüft
Im Heft stehen Fragen zu Politik, Geschichte, Gesellschaft und deinem Bundesland. Es gibt keine Aufsatzaufgabe, kein Hörverstehen und kein Gespräch wie in einer Sprachprüfung.
Trotzdem ist der Test auf Deutsch. Wer die Wörter in der Frage nicht kennt, kreuzt daneben, obwohl die Tatsache bekannt wäre. Dafür gibt es auf dieser Website einen Wortschatz zu Begriffen aus dem Katalog, getrennt von den Übungsfragen.
Die Fragen selbst übst du hier:
Das ist Übung. Die Bescheinigung stellt nur das BAMF nach dem amtlichen Test aus.
Kinder und Härtefälle
Bei einem minderjährigen Kind, das bei der Einbürgerung noch nicht 16 ist, reichen für die Sprachvoraussetzung eine altersgemäße Sprachentwicklung. Den Einbürgerungstest müssen Kinder unter 16 in der Regel nicht ablegen. Einzelheiten und die übrigen Ausnahmen: Wer ist befreit.
Das Gesetz erlaubt außerdem, die Sprachanforderung in Härtefällen auf mündliche Alltagssprache zu beschränken, wenn der Erwerb von B1 trotz ernsthafter Bemühungen nicht möglich oder dauerhaft wesentlich erschwert ist. Das ist eine Entscheidung der Behörde mit Nachweisen, keine Selbsteinstufung.
Praktische Reihenfolge
Die beiden Prüfungen haben verschiedene Termine, Träger und Gebühren. Der Einbürgerungstest kostet 25 Euro bei der BAMF-Prüfstelle. Die Sprachprüfung kostet extra, je nach Anbieter.
Viele machen zuerst B1, dann den Wissenstest, weil die Fragen sonst schwer lesbar sind. Eine feste gesetzliche Reihenfolge gibt es nicht. Beides muss in der Akte liegen, wenn die Behörde den Antrag prüft.
Quellen
- § 10 StAG, Absatz 4 (B1) und Absatz 5 (Einbürgerungstest)
- BAMF: Deutschkenntnisse und Einbürgerungstest
- BAMF: Sprachnachweise und Zertifikate
Stand: 3. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.