Wer ist vom Einbürgerungstest befreit?
Nicht jede Person, die den deutschen Pass beantragt, muss den Einbürgerungstest noch ablegen. Die Ausnahmen sind eng. „Ich wohne schon lange hier“ reicht nicht. „Ich habe in Deutschland studiert“ reicht oft auch nicht.
Das BAMF nennt auf seiner Einbürgerungsseite vor allem:
- du hast einen deutschen Schulabschluss erworben
- du kannst die Anforderungen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen
Alles andere klärst du mit der Einbürgerungsbehörde, bevor du 25 Euro für einen Test zahlst, den du vielleicht nicht brauchst – oder bevor du den Test weglässt, den du doch brauchst.
Keine Rechtsberatung. Stand: 1. Oktober 2026.
1. Deutscher Schulabschluss
Ein in Deutschland erworbener Schulabschluss kann den Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse ersetzen. Gemeint ist ein Abschluss einer deutschen Schule, nicht jedes Zertifikat einer Sprachschule.
Ob Haupt-, Real- oder Abitur zählt, hängt nicht an dieser Website. Die Behörde prüft das Zeugnis. Nimm das Original oder eine beglaubigte Kopie mit in die Akte.
Ein ausländischer Schulabschluss, auch wenn er in Deutschland anerkannt wird, ist nicht dasselbe wie „deutscher Schulabschluss“ im BAMF-Satz. Nicht selbst umdeuten.
2. Krankheit, Behinderung, Alter
Wenn du die Anforderungen aus gesundheitlichen Gründen oder wegen des Alters nicht erfüllen kannst, kann die Behörde auf den Test verzichten. Dafür braucht es in der Praxis ärztliche Nachweise, nicht nur eine E-Mail.
Das ist keine automatische Befreiung durch ein bestimmtes Lebensjahr, das du im Internet findest. Das BAMF formuliert „altersbedingt“ zusammen mit Krankheit und Behinderung. Die Entscheidung trifft die Einbürgerungsbehörde.
3. Integrationskurs und Test „Leben in Deutschland“
Wenn du das Zertifikat Integrationskurs hast und im Test „Leben in Deutschland“ mindestens 17 von 33 erreicht hast, kannst du damit nach BAMF-Angaben die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen. Dann musst du den Einbürgerungstest nicht extra wiederholen.
Achtung: Eine niedrigere Punktzahl, die für den Kurs reicht, reicht für den Pass oft nicht. 15 und 17 sind verschiedene Schwellen.
4. Studium und Universität
Ein Studium in Deutschland befreit nicht automatisch. Vor allem nicht, solange dein Titel ein Studienaufenthalt nach § 16b AufenthG ist.
Ob ein Abschluss in Jura, Politik oder Verwaltung im Einzelfall als Nachweis anerkannt wird, musst du die Behörde fragen. Setz das nicht als sichere Ausnahme in den Antrag, nur weil ein Forum das behauptet.
Kinder unter 16 Jahren beantragen nicht selbst. Ob für sie ein Test überhaupt Thema ist, hängt vom konkreten Einbürgerungsweg ab.
5. Was keine Befreiung ist
- lange Aufenthaltsdauer allein
- B1-Zertifikat (das ist Sprache, nicht der Gesellschaftstest)
- viele Übungsfragen auf dieser Website
- ein bestandener Simulationstest
- Minijob, Heirat oder „gute Integration“ als Gefühl
Sprache und Gesellschaftstest sind zwei getrennte Punkte in § 10 StAG.
6. Wie du bei der Behörde nachfragst
Schreib kurz und mit Dokumenten, nicht „bin ich befreit?“. Zum Beispiel: deutsches Abschlusszeugnis mit Datum, oder LiD-Ergebnis 17 von 33 plus Zertifikat Integrationskurs. Frag, ob damit der Nachweis nach § 10 Absatz 5 StAG erbracht ist.
Mündliche Auskünfte am Telefon sind schwer zu belegen. Eine E-Mail oder eine Notiz im Online-Antrag ist besser.
Wenn die Behörde den Test trotzdem verlangt, argumentiere nicht mit dieser Website. Entweder du lieferst das fehlende Papier oder du buchst den Termin.
7. Wenn du den Test machen musst
33 Fragen, 60 Minuten, 17 richtig, 25 Euro, Ausweis. Katalog: 300 allgemein plus 10 Bundesland, in der Prüfung 30 plus 3.
Üben: Simulation, Bundesland. Ablauf: Ratgeber zum Einbürgerungstest.
8. Praktisch
- Zeugnisse und Kursbescheinigungen auf den Tisch.
- Punktzahl im LiD-Test prüfen (17 oder nicht).
- Bei der Einbürgerungsbehörde nachfragen, bevor du einen Termin buchst oder ihn bewusst weglässt.
- Schriftlich festhalten, was die Behörde anerkennt.
Quellen
- BAMF: Wer muss den Einbürgerungstest machen? Ausnahmen, Integrationskurs
- § 10 Absatz 5 StAG (Nachweis in der Regel durch den Test)
Die Behörde entscheidet im Einzelfall. Dieser Text ersetzt das nicht.