Verfassungsorgane einfach erklärt: Bundestag, Bundesrat, Regierung, Präsident, Gericht
Im Fragenkatalog geht es immer wieder um fünf Einrichtungen. Wer sie verwechselt, verliert Punkte, obwohl die einzelne Frage kurz ist. Hier ist die Aufgabe jeder Einrichtung in normalen Sätzen. Die genaue Formulierung in der Prüfung steht im Katalog des BAMF, nicht in diesem Text.
Keine Rechtsberatung. Die Übung zu den Fragen findest du unter Themen.
Bundestag
Der Bundestag ist das Parlament des Bundes. Die Abgeordneten werden von den Wahlberechtigten gewählt. Der Bundestag beschließt die Bundesgesetze, wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler und kontrolliert die Regierung, zum Beispiel durch Fragen und Untersuchungsausschüsse.
Sitz ist Berlin. Wenn eine Frage nach dem „direkt gewählten Parlament“ oder nach dem Ort der Gesetzgebung des Bundes sucht, ist fast immer der Bundestag gemeint, nicht der Bundesrat und nicht ein Landtag.
Bundesrat
Der Bundesrat vertritt die Bundesländer bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes. Seine Mitglieder kommen aus den Landesregierungen, sie werden nicht in einer eigenen Bundestagswahl gewählt.
Manche Bundesgesetze brauchen die Zustimmung des Bundesrates. Andere kann der Bundesrat nur beanstanden. Für die Vorbereitung reicht: Länder mitreden, nicht dasselbe wie der Bundestag.
Bundesregierung
Die Bundesregierung besteht aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler und den Bundesministerinnen und Bundesministern. Sie leitet die Politik und führt die Gesetze aus, die das Parlament beschlossen hat.
Der Kanzler oder die Kanzlerin bestimmt die Richtlinien der Politik. Die Ministerien setzen das in ihrem Bereich um: Inneres, Finanzen, Arbeit, und so weiter. Die Regierung ist nicht das Verfassungsgericht und nicht der Bundespräsident.
Bundespräsident oder Bundespräsidentin
Das ist das Staatsoberhaupt. Die Person wird von der Bundesversammlung gewählt, nicht direkt vom Volk wie in manchen anderen Ländern. Zu den Aufgaben gehören die Vertretung der Bundesrepublik nach außen, das Vorschlagen einer Person für das Kanzleramt und die Ausfertigung der Gesetze.
Der Bundespräsident regiert nicht den Alltag. Wer „Staatsoberhaupt“ liest und „Kanzler“ ankreuzt, hat die beiden Ämter vertauscht.
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft, ob Gesetze und staatliches Handeln mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es ist kein normales Amtsgericht für Miete oder Strafen, und es ist nicht die Regierung.
Wenn eine Frage nach dem Schutz des Grundgesetzes oder nach dem Gericht sucht, das Gesetze für nichtig erklären kann, ist dieses Gericht gemeint.
Wie die fünf zusammenhängen
Die Staatsgewalt geht vom Volk aus. Das Volk wählt den Bundestag. Der Bundestag wählt die Regierungschefin oder den Regierungschef. Die Länder wirken über den Bundesrat mit. Das Grundgesetz bindet alle. Das Bundesverfassungsgericht wacht darüber.
Das ist Gewaltenteilung in einem Satz: Gesetzgebung, Regierung und Gerichte sind getrennt. Keine der fünf Stellen darf die anderen einfach ersetzen.
So übst du das
Lies eine Frage bis zum letzten Wort. „Wer wählt …“, „wer kontrolliert …“, „wer vertritt die Länder …“ sind verschiedene Fragen mit ähnlichen Antwortoptionen.
Übe die Kategorie Politik gezielt, nicht nur von Frage 1 bis 300: Kategorien. Die Landesparlamente und Ministerpräsidenten stehen bei den Bundesland-Fragen. In der Prüfung kommen davon drei.
Begriffe aus denselben Fragen: Wortschatz.
Quellen
Stand: 3. Oktober 2026. Dieser Text ist eine Lernhilfe, kein amtlicher Fragenkatalog.