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Lebensunterhalt und Bürgergeld: was § 10 für die Einbürgerung verlangt

BA
Bashar • 3 Min. Lesezeit • 04.10.26
Lebensunterhalt und Bürgergeld: was § 10 für die Einbürgerung verlangt

Neben Aufenthalt, Sprache und Einbürgerungstest prüft die Behörde, ob du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst. Der häufige Streitpunkt ist Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Hier steht, was § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes dazu sagt. Ob dein Fall die Ausnahme trifft, entscheidet die Behörde anhand der Akte.

Keine Rechtsberatung. Ein Minijob ist ein eigenes Thema: Einbürgerung und Minijob.

Die Grundregel

Du musst den Lebensunterhalt für dich und deine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Bürgergeld) und ohne Leistungen nach dem Zwölften Buch (Hilfe zum Lebensunterhalt und verwandte Leistungen) bestreiten können.

Kindergeld, Wohngeld oder eine Rente sind nicht dasselbe wie Bürgergeld. Was in deiner Akte als „Leistung nach SGB II oder SGB XII“ zählt, legt die Behörde anhand der Bescheide aus, nicht eine Liste auf einer Lernseite.

Der Einbürgerungstest ersetzt diese Voraussetzung nicht. 17 richtige Antworten und laufendes Bürgergeld sind zwei verschiedene Prüfpunkte.

Wann das Gesetz eine Ausnahme nennt

§ 10 Absatz 1 Nummer 3 nennt drei Fallgruppen, in denen von der Voraussetzung abgesehen wird:

  1. Angeworbene Arbeitskräfte. Du bist auf Grund eines Anwerbeabkommens bis zum 30. Juni 1974 in das Gebiet der Bundesrepublik (Stand 2. Oktober 1990) eingereist, oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in das Gebiet der ehemaligen DDR, oder du bist als Ehegattin oder Ehegatte dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen. Zusätzlich darf dir die Inanspruchnahme der Leistungen nicht vorzuwerfen sein.
  2. Vollzeit über längere Zeit. Du bist in Vollzeit erwerbstätig und warst das in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate.
  3. Ehe und Kind. Du lebst als Ehegattin, Ehegatte oder eingetragene Lebenspartnerin oder Lebenspartner mit einer Person zusammen, die die Vollzeit-Regel aus Nummer 2 erfüllt, und mit einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft.

Das sind die Formulierungen des Gesetzes, keine Checkliste zum selbst Ankreuzen. „Vollzeit“, „20 von 24 Monaten“ und „nicht zu vertreten“ prüft die Behörde an Verträgen, Gehaltsnachweisen und Bescheiden.

Was die Ausnahme nicht ist

Ein kurzer Vollzeitjob im Antragsmonat erfüllt die 20-Monats-Regel nicht. Ein Minijob ist keine Vollzeit. Ein abgelehnter Antrag auf Bürgergeld ist etwas anderes als ein laufender Bezug.

Die Ausnahme ist auch kein Rat, Leistungen zu verschweigen. Die Behörde gleicht Angaben ab. Falsche Angaben zum Lebensunterhalt gefährden den Antrag.

Was du für die Akte bereitlegen kannst

Typisch, je nach Merkblatt deiner Stadt:

  • Arbeitsvertrag und die letzten Gehaltsabrechnungen
  • Steuerbescheid oder Gewinnermittlung, wenn du selbstständig bist
  • aktuelle Bescheide, falls du Leistungen beziehst oder bezogen hast
  • Nachweise zu Unterhalt, den du zahlst oder bekommst
  • bei der Vollzeit-Ausnahme: lückenlose Monate über die genannten 24 Monate

Die Gebühr für die Einbürgerung (255 Euro pro Person, 51 Euro für mit eingebürgerte minderjährige Kinder) ist eine andere Zahlung als dein Lebensunterhalt. Der Test kostet zusätzlich 25 Euro. Der Rahmen des Antrags: Einbürgerung beantragen 2026.

Wenn du unsicher bist

Leg die Bescheide der Einbürgerungsbehörde vor und frag, welche Ausnahme sie prüft. Ein Forumstext und auch dieser Ratgeber können den Bescheid nicht vorwegnehmen. Bei komplizierten Fällen (Selbstständigkeit, gemischte Monate aus Arbeit und Leistung, Familie mit Kind) ist eine Beratungsstelle oder eine Anwältin für Migrationsrecht der richtige nächste Schritt. Eine Übersicht nach Bundesland: Anwälte.

Der Wissenstest läuft parallel, er wartet nicht auf den Lebensunterhalt: Simulation.

Quellen

Stand: 3. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Die Entscheidung trifft deine Einbürgerungsbehörde.