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Einbürgerung in Berlin: Voraussetzungen, Ablauf und Unterlagen

BA
Bashar • 4 Min. Lesezeit • 08.08.26
Einbürgerung in Berlin: Voraussetzungen, Ablauf und Unterlagen
© Das Landesamt für Einwanderung in Berlin beklagt eine zu große Belastung und damit Rückstände. (picture alliance / SULUPRESS.DE / Vladimir Menck / SULUPRESS.DE)

In Berlin ist das Landesamt für Einwanderung (LEA) für die Einbürgerung zuständig, nicht mehr das Bezirksamt. Anträge nach §§ 8, 9 und 10 StAG sollen online mit Quick-Check laufen. Briefe werden nach Angaben des Landes nachrangig bearbeitet.

Die inhaltlichen Voraussetzungen sind Bundesrecht: in der Regel fünf Jahre Aufenthalt. Die Verkürzung auf drei Jahre gibt es seit 30. Oktober 2025 nicht mehr. Das gilt in Berlin genauso wie in Bayern oder NRW.

Dieser Text stützt sich auf die Berliner Service-Seiten. Wartezeiten ändern sich. Keine erfundenen Berichte, keine Rechtsberatung.

1. Voraussetzungen (kurz, wie überall)

Du brauchst für die Anspruchseinbürgerung unter anderem fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, einen zulässigen Titel, gesicherten Lebensunterhalt, B1, den Test oder einen Ersatz, geklärte Identität und das gesetzliche Bekenntnis. Details: Ratgeber Einbürgerung beantragen 2026 und § 10 StAG.

Berlin erfindet keine kürzere Frist. Wer dir in Berlin noch den 3-Jahres-Weg verkauft, arbeitet mit altem Recht.

2. Online-Antrag beim LEA

Offizielle Einstiege:

Ablauf laut Service Berlin:

  1. Quick-Check und Unterlagen als PDF, JPG oder PNG bereitlegen (einzelne Datei max. 7 MB, gesamt max. 100 MB).
  2. Online-Antrag ausfüllen. Das kann länger dauern.
  3. Gebühr vor dem Absenden zahlen (Kreditkarte oder PayPal).
  4. PDF-Bestätigung speichern und möglichst ausdrucken.

An deinem Aufenthalt ändert der Antrag allein nichts.

Andere Einbürgerungen (zum Beispiel Wiedergutmachung nach § 15 StAG) laufen über andere Formulare an die Postanschrift des LEA, Abteilung S, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin – das ist nicht der Standardweg für § 10.

3. Gebühren in Berlin

Laut Service Berlin:

  • 255 Euro pro Person
  • 51 Euro für Kinder unter 16 Jahren, die mit einem sorgeberechtigten Elternteil beantragen
  • bei Ablehnung bleibt die Gebühr in voller Höhe fällig
  • bei Rücknahme nach Beginn der sachlichen Bearbeitung kann sie auf die Hälfte sinken

Zusätzlich kann dein Herkunftsstaat Kosten für Entlassungsfragen haben – seit der erlaubten Mehrstaatigkeit oft weniger relevant, aber nicht überall.

Ein zweiter digitaler Antrag, nur um Akten „zu aktualisieren“, führt laut LEA-FAQ nicht zur Erstattung einer schon gezahlten Gebühr.

4. Unterlagen, die Berlin typischerweise will

Die vollständige Liste steht in der Dienstleistung 318998 und im Antragsassistenten. Recke nicht mit einer selbst gebauten Internet-Liste. Häufig sind:

  • Pass / ID und Aufenthaltstitel
  • Meldebestätigung
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Sprach- und Testnachweis
  • Einkommen, Steuer, Miete – je nach Situation
  • Personenstandsurkunden

Wer nicht erwerbstätig ist, muss die wirtschaftliche Lage anders belegen. Der Assistent fragt das ab.

5. Wie lange dauert es?

Das Willkommenszentrum Berlin schreibt sinngemäß: Nach 2024 hat das LEA viele Altfälle aus den Bezirken übernommen. Online-Anträge ab 2024 können ein Jahr oder länger dauern, manchmal kürzer. Genau kann das niemand seriös für deinen Fall sagen.

Das LEA fordert nach, wenn etwas fehlt. Immer nachtelefonieren verkürzt das oft nicht.

Wenn du eine Untätigkeitsklage prüfst, brauchst du anwaltliche Beratung. Der allgemeine Rahmen steht im Ratgeber zum Antrag 2026 – ohne Klage-Bauanleitung.

6. Test in Berlin

Den Einbürgerungstest legst du bei einer BAMF-Prüfstelle ab, oft VHS. 25 Euro, Ausweis, 33 Fragen, 17 richtig. Prüfstellen: Übersicht auf dieser Website und die BAMF-Liste.

Zum Üben der Berlin-Landesfragen: Bundesland wählen. Simulation: /einbuergerungstest-simulation.

7. Typische Verzögerungen (ohne erfundene Fälle)

Aus den offiziellen Hinweisen, nicht aus Anekdoten:

  • Dateien zu groß oder falsches Format, Antrag lässt sich nicht senden
  • Gebühr nicht vor dem Absenden gezahlt
  • Quick-Check „grün“, aber Urkunden fehlen trotzdem
  • alte Bezirksakte plus neuer LEA-Antrag, zwei Gebühren, keine Erstattung
  • Nachforderung kommt, Antwort dauert, die Uhr läuft weiter

Was du selbst steuern kannst: vollständige PDFs, lesbare Scans, aktuelle Meldebescheinigung, Test und B1 schon vor dem Klick, PDF-Bestätigung nicht löschen.

Was du nicht steuern kannst: interne Reihenfolge im LEA, Sicherheitsabfragen, wie voll die Warteschlange 2024/2025 war.

8. Test und Berlin-Landesfragen

Berlin hat wie jedes Land zehn Katalogfragen. In der Prüfung kommen drei. Lerne alle zehn, bevor du den LEA-Antrag absendest – nicht weil das LEA den Test prüft, sondern weil du die Bescheinigung brauchst und Nachholen Zeit kostet.

9. Was dieser Text bewusst weglässt

Keine anonymen „Ich war in drei Monaten durch“-Geschichten. Keine Insider-Nummern. Keine Standort-Liste, die in sechs Wochen veraltet. Dafür die Links oben.

Quellen

Keine Rechtsberatung. Stand: 8. August 2026. Gebühren und Dateigrößen gegen die Berliner Seite prüfen, bevor du zahlst.