Einbürgerungstest 2026: Ablauf, Bestehensgrenze und Anmeldung
Der Einbürgerungstest prüft Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland. Du brauchst ihn in der Regel, wenn du den deutschen Pass beantragst und keinen anerkannten Schulabschluss in Deutschland hast.
Diese Seite ist unabhängig vom BAMF. Die Fragen kommen aus dem öffentlichen Katalog. Die Simulation hier ist Übung, kein amtlicher Test.
Wie der Test aufgebaut ist
Du bekommst ein Testheft mit 33 Fragen. Für jede Frage gibt es vier Antworten, eine ist richtig. Du hast 60 Minuten Zeit.
Davon sind:
- 30 allgemeine Fragen zu Demokratie, Geschichte und Gesellschaft
- 3 Fragen zu deinem Bundesland, in dem du mit Erstwohnsitz gemeldet bist
Zum Lernen gibt es mehr: 300 allgemeine Fragen plus 10 Fragen pro Bundesland. In der Prüfung kommen davon nur 33 vor, darunter genau drei Landesfragen. Deshalb lernst du alle zehn Landesfragen, auch wenn in der Prüfung nur drei gestellt werden.
Quelle: BAMF, Einbürgerung und der Gesamtfragenkatalog (Stand der Katalog-Seite: 26.05.2025).
Wie viele Fragen musst du richtig haben?
Für den Einbürgerungstest brauchst du mindestens 17 von 33 richtigen Antworten.
Im Integrationskurs reicht für den Test „Leben in Deutschland“ oft eine niedrigere Punktzahl für das Kurszertifikat. Wenn du mit dem Zertifikat Integrationskurs staatsbürgerliche Kenntnisse für die Einbürgerung nachweisen willst, verlangt das BAMF in der Regel ebenfalls 17 von 33 im Test „Leben in Deutschland“.
Kurz:
| Nachweis | Typische Schwelle |
|---|---|
| Einbürgerungstest | 17 von 33 |
| LiD im Integrationskurs als Nachweis für die Einbürgerung | in der Regel 17 von 33 |
| Nur Kursabschluss ohne Einbürgerung | oft 15 Punkte – das reicht nicht automatisch für den Pass |
Wenn du unsicher bist, welche Bescheinigung du schon hast, frag bei der Einbürgerungsbehörde nach, bevor du den Test noch einmal buchst.
Was kostet der Test und wo meldest du dich an?
Die Teilnahme kostet 25 Euro. Das gilt bundesweit. Du meldest dich bei einer Prüfstelle des BAMF an, oft einer Volkshochschule. Eine Übersicht findest du auf dieser Website unter Prüfstellen. Die verbindliche Liste kommt vom BAMF.
Nimm zur Prüfung ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild mit. Ohne Identifikation darfst du in der Regel nicht mitschreiben.
Die Anmeldung läuft über die Prüfstelle, nicht über diese Website und nicht über das BAMF-Online-Testcenter. Das Testcenter ist nur zum Üben.
Was passiert nach der Prüfung?
Das BAMF wertet die Bögen zentral aus. Die Bescheinigung kommt per Post. Rechne mit mehreren Wochen. Auf der BAMF-Seite steht jeweils, bis zu welchem Prüfungsdatum aktuell ausgewertet wird.
Mit der Bescheinigung kannst du bei der Einbürgerungsbehörde Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen.
Hast du weniger als 17 Fragen richtig, kannst du den Test wiederholen. Die 25 Euro zahlst du dann erneut. Es gibt keine feste Sperrfrist im BAMF-Text; Termine hängen von der Prüfstelle ab.
Leben-in-Deutschland-Test und Einbürgerungstest
Beide nutzen denselben Fragenkatalog mit 310 Fragen (300 allgemein + 10 Bundesland). Der Ablauf in der Prüfung ist gleich: 33 Fragen, 60 Minuten, Multiple Choice.
Der Unterschied liegt vor allem im Zweck:
- Im Integrationskurs heißt der Test oft „Leben in Deutschland“.
- Für den Pass heißt er Einbürgerungstest, wenn du ihn extra ablegst.
Für die Einbürgerung zählt die Schwelle 17 richtige Antworten, nicht 15.
Wer den Test nicht braucht
Das BAMF nennt Ausnahmen, unter anderem:
- du hast einen deutschen Schulabschluss
- du kannst die Anforderungen wegen Krankheit, Behinderung oder Alter nicht erfüllen
Ob ein deutscher Hochschulabschluss in bestimmten Fächern ausreicht, entscheidet die Behörde. Schreib dir das nicht selbst als Freifahrtschein. Details stehen im Ratgeber „Wer ist vom Einbürgerungstest befreit?“ und auf der BAMF-Seite.
Kinder unter 16 Jahren stellen den Einbürgerungsantrag nicht selbst. Ob ein Test nötig ist, hängt vom Fall ab – das klärst du mit der Behörde.
So kannst du vorbereiten
- Lerne die 300 allgemeinen Fragen, nicht nur Stichworte.
- Lerne die 10 Fragen deines Bundeslands.
- Mach mindestens eine Simulation mit 33 Fragen und 60 Minuten.
- Lies die amtlichen Erklärungen im BAMF-Katalog, wenn eine Frage unklar bleibt.
Zum Üben:
- 300 allgemeine Fragen – nimm den Einstieg über das Menü „300 Fragen“
- Bundesland-Fragen
- Prüfungssimulation
Die Simulation hier ersetzt den amtlichen Test nicht. Niemand kann dir das Bestehen garantieren.
Warum du trotzdem alle 10 Landesfragen lernst
In der Prüfung sind es nur drei. Du weißt vorher nicht welche. Die zehn Fragen eines Landes sind überschaubar: oft Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident, Landeshauptstadt, Wappen, ein paar zuständige Stellen. Das ist der günstigste Punktesammler im ganzen Katalog – wenn du sie nicht auf „später“ schiebst.
Wohnst du kurz vor der Prüfung um, zählt der Erstwohnsitz zum Zeitpunkt der Prüfung. Klär das mit der Prüfstelle, nicht mit einer App.
Anmeldung in der Praxis
Du suchst eine Prüfstelle in deinem Land, fragst nach dem nächsten Termin und zahlst 25 Euro nach deren Verfahren (Überweisung, vor Ort, Online-Shop der VHS). Diese Website verkauft den amtlichen Termin nicht.
Nimm den Namen der Stelle, Datum, Uhrzeit und den Zahlungsbeleg zusammen in eine Mappe. Am Prüfungstag will niemand in deinen E-Mail-Account.
Wenn der Termin voll ist, nimm die nächste Stelle im selben Bundesland – das Heft hängt an deiner Meldung, nicht an der Stadt der VHS. Eine Prüfstelle in einem anderen Land kann organisatorisch unpraktisch sein; die Landesfragen bleiben die deines Wohnlands.
Kurzcheck vor der Anmeldung
- Wohnsitz-Bundesland ist klar (für die drei Landesfragen)
- 25 Euro und Ausweis sind geplant
- 17 von 33 als Ziel, nicht 15
- Prüfstelle und Termin bestätigt
- Nach der Prüfung: Post vom BAMF abwarten, nicht die Behörde mit einer Screenshot-Auswertung konfrontieren
Quellen und Haftung
- BAMF: Einbürgerung / Einbürgerungstest
- BAMF: Gesamtfragenkatalog (Stand der Seite: 26.05.2025)
- BAMF: Online-Testcenter
Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Stand: 25. August 2026. Deine Einbürgerungsbehörde und die Prüfstelle haben das letzte Wort.