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Verfassungsorgane
Frage 65 / 300

Es gehört **nicht** zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …

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Erklärung

Der Deutsche Bundestag ist das Parlament Deutschlands und hat die Aufgabe, Gesetze zu beschließen und die Regierung zu kontrollieren. Das Bundeskabinett, also die Regierung, wird vom Bundeskanzler gebildet, der die Minister auswählt. Die Bildung des Bundeskabinetts gehört also nicht zu den Aufgaben des Bundestages. Der Bundestag und das Bundeskabinett sind separate Institutionen mit unterschiedlichen Funktionen.