Wahlrecht
Wahlen und BeteiligungDas Wahlrecht ist das Recht, bei Wahlen zu wählen (aktiv) oder selbst gewählt zu werden (passiv).
Wahlen, Wahlrecht und Möglichkeiten der politischen Beteiligung – zentrale Themen im Einbürgerungstest.
0 gemerkt
Das Wahlrecht ist das Recht, bei Wahlen zu wählen (aktiv) oder selbst gewählt zu werden (passiv).
Aktives Wahlrecht bedeutet: Man darf selbst wählen. Bei der Bundestagswahl ab 18 Jahren und mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Passives Wahlrecht bedeutet: Man darf selbst kandidieren und zum Beispiel in den Bundestag gewählt werden.
Bei der Bundestagswahl wählen die Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten des Bundestags. Sie findet in der Regel alle vier Jahre statt.
Mit der Erststimme wählt man eine Person im Wahlkreis. Die Person mit den meisten Stimmen zieht direkt in den Bundestag ein.
Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. Die Zweitstimme entscheidet, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt.
Eine Partei braucht in der Regel mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen, um in den Bundestag einzuziehen.
Niemand darf sehen, wen Sie wählen. Die Wahl ist geheim. Das schützt vor Druck und Bestechung.
Wahlen in Deutschland sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Das steht im Grundgesetz.
Eine Demonstration ist eine öffentliche Versammlung, bei der Menschen ihre Meinung friedlich zeigen.
Eine Bürgerinitiative ist eine Gruppe von Menschen, die sich für ein Thema einsetzen, zum Beispiel für eine Schule oder gegen ein Bauprojekt.
Bei einem Volksentscheid stimmen die Bürgerinnen und Bürger direkt über eine Frage ab. Auf Bundesebene gibt es das nur selten.
Vor der Wahl kommt per Post eine Wahlbenachrichtigung. Darin steht, wo und wann man wählen kann.
Wer am Wahltag nicht im Wahllokal sein kann, darf per Briefwahl wählen. Dafür muss man Wahlunterlagen beantragen.
In diesem Filter gibt es gerade keine Wörter.
iOS im App Store und Android bei Google Play.