Grundgesetz
VerfassungsprinzipienDas Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt seit 1949 und schützt die Rechte der Menschen.
Grundprinzipien des deutschen Staates: Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat und Bundesstaat – zentrale Begriffe für den Einbürgerungstest.
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Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt seit 1949 und schützt die Rechte der Menschen.
In einer Demokratie geht die Staatsgewalt vom Volk aus. Die Bürgerinnen und Bürger wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter.
Im Rechtsstaat gelten Gesetze für alle. Auch der Staat muss sich an das Recht halten. Gerichte kontrollieren das.
Der Sozialstaat hilft Menschen, die Unterstützung brauchen, zum Beispiel durch Rente, Krankenversicherung oder Bürgergeld.
Deutschland ist ein Bundesstaat. Die Macht ist zwischen dem Bund und den 16 Bundesländern aufgeteilt.
Eine Republik hat kein Königshaus. Das Staatsoberhaupt wird gewählt. In Deutschland ist das der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin.
Die Staatsgewalt ist in drei Teile geteilt: Gesetzgebung (Legislative), Regierung (Exekutive) und Gerichte (Judikative).
Volkssouveränität bedeutet: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Das steht in Artikel 20 des Grundgesetzes.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das ist Artikel 1 des Grundgesetzes und das wichtigste Prinzip in Deutschland.
Die Verfassung ist das höchste Gesetz eines Staates. In Deutschland heißt sie Grundgesetz.
Föderalismus bedeutet, dass der Bund und die Bundesländer gemeinsam den Staat bilden und eigene Aufgaben haben.
Rechtsstaatlichkeit heißt: Es gibt klare Gesetze, unabhängige Gerichte und niemand steht über dem Recht.
Pluralismus bedeutet, dass es viele Meinungen, Parteien und Interessen in der Gesellschaft geben darf.
Artikel 20 des Grundgesetzes beschreibt Deutschland als demokratischen und sozialen Bundesstaat. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.
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