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Einbürgerungstest Wortschatz

Wortschatz: Verfassungsprinzipien

Grundprinzipien des deutschen Staates: Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat und Bundesstaat – zentrale Begriffe für den Einbürgerungstest.

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Verfassungsprinzipien

14 Wörter

Grundgesetz

Verfassungsprinzipien

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt seit 1949 und schützt die Rechte der Menschen.

Demokratie

Verfassungsprinzipien

In einer Demokratie geht die Staatsgewalt vom Volk aus. Die Bürgerinnen und Bürger wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter.

Rechtsstaat

Verfassungsprinzipien

Im Rechtsstaat gelten Gesetze für alle. Auch der Staat muss sich an das Recht halten. Gerichte kontrollieren das.

Sozialstaat

Verfassungsprinzipien

Der Sozialstaat hilft Menschen, die Unterstützung brauchen, zum Beispiel durch Rente, Krankenversicherung oder Bürgergeld.

Bundesstaat

Verfassungsprinzipien

Deutschland ist ein Bundesstaat. Die Macht ist zwischen dem Bund und den 16 Bundesländern aufgeteilt.

Republik

Verfassungsprinzipien

Eine Republik hat kein Königshaus. Das Staatsoberhaupt wird gewählt. In Deutschland ist das der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin.

Gewaltenteilung

Verfassungsprinzipien

Die Staatsgewalt ist in drei Teile geteilt: Gesetzgebung (Legislative), Regierung (Exekutive) und Gerichte (Judikative).

Volkssouveränität

Verfassungsprinzipien

Volkssouveränität bedeutet: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Das steht in Artikel 20 des Grundgesetzes.

Menschenwürde

Verfassungsprinzipien

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das ist Artikel 1 des Grundgesetzes und das wichtigste Prinzip in Deutschland.

Verfassung

Verfassungsprinzipien

Die Verfassung ist das höchste Gesetz eines Staates. In Deutschland heißt sie Grundgesetz.

Föderalismus

Verfassungsprinzipien

Föderalismus bedeutet, dass der Bund und die Bundesländer gemeinsam den Staat bilden und eigene Aufgaben haben.

Rechtsstaatlichkeit

Verfassungsprinzipien

Rechtsstaatlichkeit heißt: Es gibt klare Gesetze, unabhängige Gerichte und niemand steht über dem Recht.

Pluralismus

Verfassungsprinzipien

Pluralismus bedeutet, dass es viele Meinungen, Parteien und Interessen in der Gesellschaft geben darf.

Artikel 20

Verfassungsprinzipien

Artikel 20 des Grundgesetzes beschreibt Deutschland als demokratischen und sozialen Bundesstaat. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.