Bundestag
VerfassungsorganeDer Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Hier sitzen die gewählten Abgeordneten und machen Gesetze.
Die wichtigsten Organe des Staates: Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht.
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Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Hier sitzen die gewählten Abgeordneten und machen Gesetze.
Im Bundesrat sitzen Vertreterinnen und Vertreter der 16 Bundesländer. Sie wirken bei vielen Gesetzen mit.
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin und den Ministerinnen und Ministern.
Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundesregierung und ist der Chef oder die Chefin der Regierung.
Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin ist das Staatsoberhaupt. Die Aufgaben sind vor allem repräsentativ.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft, ob Gesetze und staatliches Handeln mit dem Grundgesetz übereinstimmen.
Die Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin. Sie besteht aus Bundestag und Landesvertretern.
Abgeordnete sind die gewählten Mitglieder des Bundestags. Sie vertreten die Bürgerinnen und Bürger.
Die Opposition sind die Parteien im Bundestag, die nicht an der Regierung beteiligt sind. Sie kontrollieren die Regierung.
Eine Koalition ist ein Bündnis mehrerer Parteien, die zusammen die Regierung bilden, wenn eine Partei allein keine Mehrheit hat.
Das Bundeskabinett ist die Runde aus Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin und allen Bundesministern.
Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. In Deutschland ist das vor allem der Bundestag, oft zusammen mit dem Bundesrat.
Die Exekutive ist die ausführende Gewalt. Dazu gehören die Bundesregierung, Behörden und die Polizei.
Die Judikative ist die richterliche Gewalt. Unabhängige Gerichte sprechen Recht.
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