Sozialstaat
SozialsystemDer Sozialstaat sorgt dafür, dass Menschen in Not Hilfe bekommen. Das ist ein Prinzip des Grundgesetzes.
Sozialstaat, Versicherungen und soziale Leistungen: Rente, Krankenversicherung, Bürgergeld und Solidarität.
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Der Sozialstaat sorgt dafür, dass Menschen in Not Hilfe bekommen. Das ist ein Prinzip des Grundgesetzes.
Solidarität bedeutet: Starke helfen Schwächeren. Im Sozialsystem zahlen viele ein, damit alle abgesichert sind.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Alter eine Rente. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen Beiträge.
In Deutschland muss fast jeder krankenversichert sein. Die Krankenkasse zahlt Arztbesuche und Behandlungen.
Wer arbeitslos wird und vorher Beiträge gezahlt hat, kann Arbeitslosengeld bekommen. Das zahlt die Agentur für Arbeit.
Die Pflegeversicherung hilft, wenn jemand im Alter oder durch Krankheit Pflege braucht.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge.
Bürgergeld ist eine staatliche Leistung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können.
Kindergeld ist eine monatliche Zahlung des Staates an Familien für jedes Kind.
Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt eines Kindes, wenn sie weniger oder nicht arbeiten.
Die Sozialversicherung umfasst Rente, Krankheit, Pflege, Arbeitslosigkeit und Unfall. Sie ist das Herz des Sozialstaats.
Beitragszahler sind Menschen, die in die Sozialversicherung einzahlen, meist über den Lohn.
Parität heißt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich oft die Sozialversicherungsbeiträge je zur Hälfte.
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Menschen mit geringem Einkommen.
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