Integration
Interkulturelles ZusammenlebenIntegration bedeutet, dass Zugewanderte am Leben in Deutschland teilnehmen: Sprache, Arbeit, Rechte und Pflichten.
Integration, Toleranz, Gleichberechtigung und das Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft.
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Integration bedeutet, dass Zugewanderte am Leben in Deutschland teilnehmen: Sprache, Arbeit, Rechte und Pflichten.
Toleranz heißt, andere Meinungen, Kulturen und Lebensweisen zu respektieren, auch wenn man selbst anders denkt.
Vielfalt bedeutet, dass in Deutschland Menschen mit unterschiedlicher Herkunft, Religion und Lebensweise zusammenleben.
Diskriminierung ist Benachteiligung wegen Herkunft, Religion, Geschlecht, Behinderung oder sexueller Orientierung. Sie ist verboten.
Das AGG schützt vor Diskriminierung in Arbeit, Alltag und bei Verträgen. Man kann sich dagegen wehren.
Männer und Frauen haben die gleichen Rechte. Das gilt auch für Bildung, Beruf und Familie.
In einer Demokratie darf man unterschiedlicher Meinung sein. Streit mit Worten ist erlaubt, Gewalt und Hass sind es nicht.
Zivilcourage bedeutet, hinzuschauen und anderen zu helfen, wenn jemand diskriminiert oder angegriffen wird.
Rassismus wertet Menschen wegen ihrer Herkunft oder Hautfarbe ab. Er widerspricht dem Grundgesetz und ist in vielen Formen strafbar.
Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderung selbstverständlich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Interkulturell beschreibt den Austausch zwischen Menschen aus verschiedenen Kulturen im Alltag, in der Schule und bei der Arbeit.
Zusammenleben braucht gemeinsame Regeln: Grundgesetz, gegenseitiger Respekt und die deutsche Sprache als Brücke.
Die Werteordnung Deutschlands basiert auf Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Demokratie. Sie gilt für alle.
Antidiskriminierung umfasst Gesetze und Maßnahmen, die Benachteiligung verhindern und Vielfalt schützen.
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