Grundrechte
GrundrechteGrundrechte sind die wichtigsten Rechte jedes Menschen in Deutschland. Sie stehen in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes.
Grundrechte schützen die Freiheit und Gleichheit aller Menschen in Deutschland. Sie stehen am Anfang des Grundgesetzes.
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Grundrechte sind die wichtigsten Rechte jedes Menschen in Deutschland. Sie stehen in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes.
Jeder darf seine Meinung frei sagen, schreiben oder im Internet teilen. Die Grenzen liegen bei Beleidigung, Volksverhetzung und Gewaltaufrufen.
Jeder darf seine Religion frei wählen, ausüben oder auch keiner Religion angehören.
Menschen dürfen sich friedlich versammeln, zum Beispiel zu einer Demonstration. Waffen sind dabei verboten.
Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen des Geschlechts benachteiligt werden.
Politisch Verfolgte haben in Deutschland das Recht, Asyl zu beantragen. Das steht in Artikel 16a des Grundgesetzes.
Jeder darf seinen Beruf frei wählen. Der Staat darf den Beruf nur in bestimmten Fällen beschränken.
Eigentum wird geschützt. Der Staat darf Eigentum nur unter strengen Bedingungen und gegen Entschädigung entziehen.
Jeder darf sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag oder Behörden wenden. Das ist das Petitionsrecht.
Briefe, Telefonate und digitale Nachrichten dürfen nicht ohne gesetzlichen Grund gelesen oder abgehört werden.
Zeitungen, Fernsehen und Online-Medien dürfen frei berichten. Es gibt keine staatliche Zensur.
Unantastbar bedeutet: Niemand darf die Menschenwürde verletzen. Der Staat muss sie achten und schützen.
Niemand darf wegen Herkunft, Religion, Geschlecht, Sprache oder Behinderung benachteiligt werden.
Freizügigkeit bedeutet, dass man in Deutschland frei den Wohnort wählen und sich frei bewegen darf.
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