Föderalismus
FöderalismusFöderalismus bedeutet: Deutschland besteht aus dem Bund und 16 Bundesländern. Beide haben eigene Aufgaben und Rechte.
Wie Bund und Bundesländer zusammenarbeiten: Zuständigkeiten, Bundesrat und Landespolitik.
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Föderalismus bedeutet: Deutschland besteht aus dem Bund und 16 Bundesländern. Beide haben eigene Aufgaben und Rechte.
Ein Bundesland ist ein Teilstaat in Deutschland, zum Beispiel Bayern, Berlin oder Nordrhein-Westfalen. Es hat eigene Gesetze und eine eigene Regierung.
Die Landesregierung leitet ein Bundesland. Chef oder Chefin ist meist der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin.
Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin ist Regierungschef eines Bundeslandes. In Berlin, Hamburg und Bremen heißt das Amt anders.
Der Landtag ist das Parlament eines Bundeslandes. Die Bürgerinnen und Bürger wählen die Abgeordneten des Landtags.
Kulturhoheit der Länder bedeutet: Bildung, Schule und Kultur sind vor allem Aufgabe der Bundesländer, nicht des Bundes.
Bei der konkurrierenden Gesetzgebung dürfen Bund und Länder Gesetze machen. Wenn der Bund ein Gesetz macht, gilt dieses.
Bei der ausschließlichen Gesetzgebung darf nur der Bund Gesetze machen, zum Beispiel beim Außenpolitik oder beim Geld.
Der Bundesrat wird oft Länderkammer genannt, weil dort die Bundesländer bei der Bundespolitik mitwirken.
Berlin, Hamburg und Bremen sind Stadtstaaten. Sie sind Bundesland und Stadt zugleich.
Ein Flächenland ist ein Bundesland mit vielen Städten und Gemeinden, zum Beispiel Bayern oder Niedersachsen. Gegensatz: Stadtstaat.
Jedes Bundesland hat eine eigene Landesverfassung. Sie gilt zusätzlich zum Grundgesetz.
Zuständigkeit sagt, wer für ein Thema verantwortlich ist: der Bund, das Land oder die Gemeinde.
Der Staat soll dafür sorgen, dass die Lebensbedingungen in ganz Deutschland möglichst ähnlich gut sind.
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