Bundesländer-Fragen (10) für Sachsen

Sachsen

Verfassungsorgane
Frage 4 / 10

Ab welchem Alter darf man in Sachsen bei Kommunalwahlen wählen?

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Erklärung

In Sachsen darf man ab 18 Jahren bei Kommunalwahlen wählen, weil dies das gesetzliche Mindestalter für Wähler ist. Mit 18 Jahren gilt man als volljährig und hat das Recht, an politischen Entscheidungen teilzunehmen. Das soll sicherstellen, dass die Wähler alt genug sind, um verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. So können sie ihre Stimme für die Gemeinde und die Stadt abgeben.

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